Datenschutz

Ihre Daten bleiben Ihre Daten.

Die von Ihnen eingegebenen Angaben werden ausschließlich dafür verwendet, das gewünschte PDF-Formular für Sie auszufüllen.

  • Es erfolgt keine dauerhafte Speicherung Ihrer eingegebenen Daten.
  • Die Angaben werden nicht in einer Datenbank gespeichert.
  • Die Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet.
  • Die Angaben werden nicht an Dritte weitergegeben.
  • Nach der Erstellung des PDF-Formulars werden die eingegebenen Daten nicht aufbewahrt.

Das Tool dient lediglich als Ausfüllhilfe:
Sie geben Ihre Angaben bequem ein – wir übertragen diese für Sie an die richtigen Stellen des Original-PDF-Formulars.

Bürgerhilfe Pirna

Werbeanlagen einfach beantragen

Ihre Eingaben und das Unterschriftbild werden grundsätzlich nur auf diesem Gerät verarbeitet. Nur wenn Sie ausdrücklich den direkten E-Mail-Versand wählen, werden die fertige PDF und die von Ihnen ausgewählten Anlagen einmalig an diese WordPress-Seite übertragen, unmittelbar per E-Mail versendet und anschließend aus dem temporären Bereich gelöscht.

Version 1.0.0 · M001.0

Werbeanlagen

Werbeanlagen sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum sichtbar sind. Sie unterliegen dem Bauordnungsrecht und bedürfen unter bestimmten Bedingungen einer Baugenehmigung oder einer Zustimmung der Stadt Pirna.

Grundsätzlich ist für Werbeanlagen eine Baugenehmigung erforderlich. Eine Baugenehmigung ist nur dann nicht erforderlich, wenn die Werbeanlage eine Ansichtsfläche bis 1,00 qm hat und sich der Standort im baulichen Innenbereich (Bereich der Stadt Pirna, in dem ein Bebauungszusammenhang besteht) befindet und die Werbeanlage sich an der Stätte der Leistung befindet und den Inhaber und die Art der gewerblichen Leistung erkennen lässt.
Auch für genehmigungsfreie Werbeanlagen nach SächsBO eine Zustimmung durch die Stadt Pirna erforderlich, wenn die Werbeanlage sich in dem durch die Werbesatzung der Stadt Pirna besonders geschützten Gebieten befindet. Die Werbesatzung ist im Bereich Ortsrecht unter der Rubrik „Bau- und Grundstücksordnung“ zu finden.

Die Baugenehmigung erteilt der Fachdienst Bauordnung der Stadt Pirna auf schriftlichen Antrag (Vordruck im Schreibwarenhandel erhältlich). Dem Antrag sind ein Lageplan mit eindeutiger Kennzeichnung des Aufstellungsortes und eine bildliche, farbliche Darstellung der Werbeanlagen mit Außenmaßen beizufügen.
Die Zustimmung der Stadt Pirna erteilt der Fachdienst Bauordnung auf schriftlichen formlosen Antrag. Dem Antrag sind ebenfalls ein Lageplan mit eindeutiger Kennzeichnung der Aufstellungsorte und eine bildliche Darstellung der Werbeanlage mit Außenmaßen beizufügen.
Für die Werbeanlagen, die baugenehmigungspflichtig sind und in besonders geschützten Gebieten der Stadt Pirna liegen, ist ein Bauantrag zu stellen. Die Baugenehmigung schließt die Zustimmung der Stadt Pirna mit ein.

Die Genehmigungsgebühr für Werbeanlagen orientiert sich an den Herstellungskosten. Die Gebühr beträgt 2,50 Euro je angefangene 50,00 Euro Herstellungskosten, jedoch mindestens 30,00 Euro.