Datenschutz

Ihre Daten bleiben Ihre Daten.

Die von Ihnen eingegebenen Angaben werden ausschließlich dafür verwendet, das gewünschte PDF-Formular für Sie auszufüllen.

  • Es erfolgt keine dauerhafte Speicherung Ihrer eingegebenen Daten.
  • Die Angaben werden nicht in einer Datenbank gespeichert.
  • Die Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet.
  • Die Angaben werden nicht an Dritte weitergegeben.
  • Nach der Erstellung des PDF-Formulars werden die eingegebenen Daten nicht aufbewahrt.

Das Tool dient lediglich als Ausfüllhilfe:
Sie geben Ihre Angaben bequem ein – wir übertragen diese für Sie an die richtigen Stellen des Original-PDF-Form

Bürgerhilfe Pirna

Vergnügungssteuer einfach melden und abrechnen

Ihre Eingaben und das Unterschriftbild werden grundsätzlich nur auf diesem Gerät verarbeitet. Nur wenn Sie ausdrücklich den direkten E-Mail-Versand wählen, wird die fertige PDF einmalig an diese WordPress-Seite übertragen, unmittelbar per E-Mail versendet und anschließend aus dem temporären Bereich gelöscht.

Version 1.0.1 · M001.1

Vergnügungssteuer

Steuerschuldner ist derjenige, für dessen Rechnung die Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte im Stadtgebiet Pirna an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind. Die Aufstellung oder Abschaffung eines Gerätes ist schriftlich unter Angabe des Zeitpunktes der Aufstellung, des Aufstellungsortes und der Geräteart innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.

Genaue Informationen enthält die Vergnügungssteuersatzung, die unter der Rubrik external link: Ortsrecht im Bereich „Allgemeine Finanzwirtschaft (Steuern und Abgaben)“ zu finden ist.

Fachgruppe Finanzen

Am Markt 1/2

01796Pirna

Tel.: +49 3501 556-240